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Rund ums Steuerrecht (Jahrgang 2005) |
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11/2005: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsmäßig!
Zum Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.9.2005, 12 K 6263/03 E
Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem
SolZG 1995 (Solidariätszuschlagsgesetz) nicht verfassungswidrig ist. Da keine vernünftigen Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des SolZG bestehen, hat es auch keine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Mein Beitrag fasst die Entscheidungsgründe des Finanzgerichts Münster zusammen. Den vollständigen
Wortlaut der Entscheidung können Sie von der Webseite des Finanzgerichts Münster
unter der Rubrik "Rechtsprechung NRW" herunterladen.
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9/2005: Wichtige Änderungen in der Sozialversicherung zum 1.1.2006
Zum 1.1.2006 treten zwei wichtige Änderungen für Arbeitgerber in der Sozialversicherung in Kraft. Zum
einen sind Sie als Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, sämtliche Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise
Ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege den Krankenkassen zu übermitteln. Zum anderen wird die Fälligkeit der
Sozialversicherungsbeiträge vereinheitlicht und auf den drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Lohnabrechnungsmonats
verlegt. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Jahreswechsel 2005/06 für entsprechende organisatorische Maßnahmen, damit
die Umsetzung der Änderungen in Ihrem Betrieb von Anfang an reibungs- und problemlos erfolgen kann.
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7/2005: Ist die Erhebung von Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß?
Beim Finanzgericht Münster ist unter dem Az. 12 K 6263/03 E derzeit ein Verfahren zu der Frage anhängig,
ob der Solidaritätszuschlag (zur Einkommensteuer) im Jahre 2002 verfassungsgemäß ist. Voraussichtlich wird noch in diesem
Jahr darüber entschieden.
Die zu entscheidende Rechtsfrage betrifft eine große Anzahl von Steuerpflichtigen. Sie sollten deshalb
unbedingt prüfen, ob ein Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid (ab dem Veranlagungszeitraum 2002 und spätere Jahre)
möglich und sinnvoll ist.
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5/2005: Auf dem Prüfstand: Die Neuregelung der Rentenbesteuerung
nach dem Alterseinkünftegesetz
Das seit dem 1.1.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) nimmt tief greifende Veränderungen in der
Rentenbesteuerung vor und stellt Althergebrachtes auf den Kopf. Brechen gesetzliche Neuregelungen derart mit bisherigen
Rechtsbestimmungen, liegt die Befürchtung nahe, dass es in bestimmten Fällen zu Unstimmigkeiten, ja sogar
Ungerechtigkeiten kommen kann. Und da macht das Alterseinkünftegesetz offenbar keine rühmliche Ausnahme. Verfassungswidrig
sollen die Neuregelungen zur Rentenbesteuerung sein und das Alterseinkünftegesetz liefe sogar ins Leere, weil so manches
rechtlich ganz anders zu behandeln sei, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.
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4/2005: Voller Vorsteuerabzug auf Bewirtungskosten
In seinem Urteil vom 10.2.2005 (Az.: V R 76/03) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Unternehmer auch für den
(ertragsteuerlich) nicht abzugsfähigen Teil der Bewirtungskosten Vorsteuer geltend machen kann. Begründung: Das deutsche
Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG verstößt gegen das EG-Recht.
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3/2005: Neuer Vordruck für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.1.2005 (Az.: IV A 7 - S 1451 10/05) einen zweiten Anlauf
unternommen und einen Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR" nebst einer 8-seitigen "Anleitung" veröffentlicht.
Mit dem Vordruck, der für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, zu verwenden und der Steuererklärung
beizufügen ist, sollen Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschuss der Betriebseinnahmen über
die Betriebsausgaben ermitteln, angehalten werden, ihre Gewinnermittlung nicht mehr nach Gutdünken sondern in amtlich
vorgeschriebener Form zu erstellen.
Belaufen sich die Betriebseinnahmen des Steuerpflichtigen auf nicht mehr als 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn
an Stelle des amtlichen Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
Zweck des amtlichen Formulars ist es, so das BMF, die Arbeit für Unternehmerinnen und Unternehmer durch die klare Vorgabe
der vom Finanzamt für die Besteuerung benötigten Daten zu erleichtern und Rückfragen zu minimieren. Im Oktober 2003 hat
das BMF bereits einen Vordruck entworfen, der ab dem Kalenderjahr 2004 geltend sollte, aber am 30.9.2004 zurückgezogen
wurde - nachdem er von Seiten der Unternehmens- und Beratungspraxis wegen seiner Kompliziertheit und Praxisferne heftig
kritisiert wurde.
Sei dem neuen Formular ein glücklicheres Schicksal beschieden.
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Anlage EÜR (317 KB) |
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Anleitung (379 KB) |
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2/2005: Neuerungen bei der Besteuerung privater Wertpapier- und Termingeschäfte
nach § 23 EStG
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.3.2004 die Besteuerung privater Wertpapierverkäufe für die Jahre 1997 und 1998
zu Fall gebracht. Quasi im Umkehrschluss folgerte die Finanzverwaltung zunächst, die Besteuerung in den übrigen
Veranlagungszeiträumen ist rechtmäßig und beschied Einsprüche in dieser Angelegenheit negativ.
Mittlerweilen hat sich der Bundesfinanzhof in zwei weiteren Urteilen mit der Besteuerung privater Wertpapier- und
Termingeschäfte nach § 23 EStG beschäftigt. Und neuerdings rückt die Finanzverwaltung von ihrer einstigen harten Haltung
ab, erlässt Einkommensteuer-Bescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2000 mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk und
gewährt wieder Aussetzung der Vollziehung.
Zudem hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen Schreiben unter anderem Stellung bezogen zur Veräußerung von
Wertpapieren aus der Girosammelverwahrung, zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei privaten Veräußerungsgeschäften
und zur Berücksichtigung der Freigrenze von 512 Euro nach § 23 Abs. 3 S. 6 EStG bei Zusammentreffen mit einem
Verlustausgleich im Falle eines Verlustrück- bzw. Verlustvortrags.
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1/2005: Ab 1.1.2005 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-
und Lohnsteuermeldungen
Ab 1.1.2005 haben Unternehmer bzw. Arbeitgeber ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw Lohnsteuer-Anmeldungen via Internet an
ihr zuständiges Finanzamt zu senden. Hierzu stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software
ElsterFormular zur Verfügung, deren aktuelle Version 2004/2005 ab Mitte Januar
2005 zum Download bereitsteht. Der Steuerpflichtige hat seinem Finanzamt die Teilnahme an der elektronischen
Datenübermittlung gesondert zu erklären; das dazu notwendige Formular kann
hier heruntergeladen werden.
Übergangsweise kann für bis zum 31. März 2005 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume die Abgabe der
Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form (Papier oder Telefax) erfolgen. Danach sieht
das Finanzamt nur bei unbilliger Härte und nur auf Antrag von der elektronischen Datenübermittlung ab.
Näheres erfahren Sie im nebenstehenden PDF-Dokument.
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Wolfgang Heberger, Dipl.-Kfm./Steuerberater, 90480 Nürnberg, Viatisstraße 230
Tel.: 0911/40.59.32 ♦ Fax: 0911/480.60.79 ♦ Mail: info@steuerberater-heberger-nuernberg.de
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