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Von dieser Seite aus können Sie mehr oder minder kleine Programme aufrufen, mit denen Sie
"auf die Schnelle" steuerliche, betriebs- oder finanzwirtschaftliche Berechnungen durchführen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die hier zur Verfügung gestellten Programme nicht
jede exotische "Fallgestaltung" berücksichtigen - sonst könnte man ja auf teuere und umfangreiche Software fast
verzichten. Was die einzelnen Programme zu leisten vermögen, habe ich an entsprechender Stelle erwähnt.
Bevor es weitergeht mit der Programmübersicht hier noch einige ...
WICHTIGE HINWEISE:
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| 1. |
Javafähiger Browser |
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Zur Ausführung der Berechnungsprogramme benötigen Sie einen javafähigen Browser (z. B.
Microsoft Internet-Explorer 6.0, Netscape Communicator 7.0 oder den Mozilla Firefox Version 1.0.2). Zudem muss
Java in der Version JRE 1.1.8 oder höher installiert sein (aktuelle Version im Mai 2009: Java 6 Update 13).
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Erscheint in der obigen Leiste die Java-Kaffeetasse, dann ist Ihr Browser javafähig. Die auf
Ihrem System installierte Java-Version wird rechts daneben angezeigt. Sollte ein Berechnungsprogramm eine aktuellere
Java-Version als JRE 1.1.8 benötigen, habe ich dies bei dem jeweiligen Programm vermerkt.
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Ein Stop-Schild in obiger Leiste weist Sie darauf hin, dass Sie keinen java-fähigen
Browser besitzen.
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Erscheint oben nur ein grauer Balken, besitzen Sie zwar einen java-fähigen Browser, aber Sie
haben Java nicht oder nicht korrekt installiert. Überprüfen Sie gegebenenfalls in der Systemsteuerung Ihres Rechners,
ob Java den von Ihnen verwendeten Browser registriert hat.
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Die jeweils aktuelle Java-Version können Sie als Plug-in von
dieser Seite der Fa. Sun Microsystems
herunterladen.
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| 2. |
Datenschutz |
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Ihre Steuer-, Unternehmens-, Kredit-Daten etc., die Sie in den einzelnen Berechnungsprogrammen
eingeben müssen, sind sensibel und deshalb schutzbedürftig! Deshalb werden die Berechnungsprogramme (sog. Java-Applets) auf
Ihrem Rechner ausgeführt und nicht auf irgendeinem Server-Computer, der fernab bei einem Internetdienstleister steht. Die
Applet-Technik verbietet es, dass Ihre Eingabedaten vom Server oder auf anderen Rechnern gespeichert werden können. Ihr PC
kann weder ausspioniert werden, noch können Dateien "heimlich" auf Ihrem Computer abgelegt werden.
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| 3. |
Nutzungsbestimmungen und Haftungsausschluss |
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Die Programme habe ich selbst entwickelt in der Hoffnung, dass sie vielen Anwendern nützlich
sein werden. Für die Funktionsfähigkeit der Programme übernehme ich ebenso wenig eine Haftung
wie für mögliche durch die Programme verursachten Fehler und Schäden an Soft- und Hardware.
Das Copyright an den Programmen bleibt beim Autor. Ich stelle die Programme jedem Anwender zum
ausschließlich privaten Gebrauch zur Verfügung. Eine Verlinkung mit meiner Internetseite ist erlaubt und ausdrücklich
erwünscht. Die Verteilung, der Verkauf oder sonstige kommerzielle Nutzung der Programme ist hingegen untersagt.
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PROGRAMM-ÜBERSICHT:
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| Einkommensteuer-Tarifrechner (Jahre 2002 bis 2007) |
Programm aufrufen
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Für Kalenderjahre ab 2002 können Sie durch Eingabe Ihres zu versteuernden Einkommens die
festzusetzende Einkommensteuer, den Solidariätszuschlag und die Höhe der Kirchensteuer ermitteln. Das Programm
berücksichtigt nicht die Besteuerung außerordentlicher Einkünfte, die Steuerermittlung bei Vorliegen eines
Progressionsvorbehalts und eventuelle Steuerermäßigungen bei Vorliegen gewerblicher Einkünfte.
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| Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer - Tarifrechner |
Programm aufrufen
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Ausgehend vom Gesamterwerb berechnet das Programm für Erbschaften / Schenkungen ab 1996 den
steuerpflichtigen Erwerb und die festzusetzende Steuer. Frühere Erwerbe von derselben Person (§ 14 ErbStG) und
Mehrfacherwerbe desselben Vermögens (§ 27 ErbStG) werden ebensowenig berücksichtigt wie die Tarifbegrenzung bei
Produktivvermögen in den Fällen des § 19a ErbStG.
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| Gehalts-Rechner (Jahre 2004 bis 2007) |
Programm aufrufen
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Mit dem Gehaltsrechner können Sie ermitteln, wieviel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden und wie hoch die Nettogehaltsauszahlung ausfällt. Umgekehrt kann aber auch
von einem gewünschten Nettogehalt auf das Bruttogehalt hochgerechnet werden. Ihren Berechnungen können Sie das Jahres-,
Monats-, Wochen- oder Tagesgehalt zugrunde legen. Der Gehaltsrechner ist nur für Monatsgehälter ab 800,00 Euro geeignet;
Minijobs, Gleitzonenregelung und Geringverdienergrenze werden nicht berücksichtigt. Steuerfreie oder pauschal
versteuerte Gehaltsbestandteile bleiben ebenso außer Ansatz wie Versorgungsbezüge, Abfindungen oder die Abgeltung
für eine mehrjährige Tätigkeit.
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| Geschäftswagenbesteuerung |
Programm aufrufen
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Mit diesem Programm können Sie den Privatanteil Ihres auch für nichtunternehmerische Zwecke genutzten
Betriebs-Pkw nach der sog. "1%-Methode" oder nach der "Fahrtenbuchmethode" ermitteln. Außerdem ist die
Berechnung der nicht abzugsfähigen Kosten für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Betrieb möglich. Die Umsatzsteuer-
Erhöhung von 16% auf 19% und die Begrenzung der Pendlerpauschale ab dem 1.1.2007 wurden eingearbeitet.
Das Programm ist nicht anwendbar ... - für die Firmenwagenbesteuerung bei Arbeitnehmern;
- für Nutzungsjahre vor 2005; - bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung; - für
Kleinunternhemer oder Unternehmer mit ausschließlich umsatzsteuerfreien Umsätzen; - bei Behinderten (Ansatz der
tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb).
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| Kreditrechner für Annuitätendarlehen |
Programm aufrufen
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Mit dem vorliegenden Kreditrechner können Sie für jede Annuität deren Tilgungs- und Zinsanteil
ermitteln. Über die gesamte Kreditlaufzeit wird ein Tilgungsplan erstellt und zum Vergleich verschiedener Kreditangebote
der effektive Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) i.d.F.v. 28.7.2000 errechnet.
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