Tilgungplan und Effektivzins für Annuitäten-Darlehen

 
Mark Twain

"Ein Bankier ist ein Kerl,
der Ihnen bei schönem Wetter
einen Regenschirm leiht
und ihn zurückverlangt,
sobald es regnet."
 
 
Mark Twain (1835 - 1910)
amerikanischer Schriftsteller

Im Gegensatz zu sog. Tilgungsdarlehen werden Annuitätendarlehen bereits während ihrer Laufzeit in regelmäßigen Zeitabständen (Perioden) durch gleichbleibend hohe Raten (Annuitäten) getilgt. Jede Rate enthält einen Tilgungs- und Zinsanteil. Da mit jeder Rate die Darlehensschuld abgetragen wird, sinkt der Tilgungsanteil zugunsten des Zinsanteils.

Mit dem vorliegenden Kreditrechner können Sie für jede Rate den Tilgungs- und Zinsanteil ermitteln und einen Tilgungsplan erstellen. Außerdem wird der Effektivzins (genauer: der effektive Jahreszins) nach der Preisangabeverordnung (PAngV) i.d.F.v. 28.7.2000 angegeben. Der Effektivzins soll die Vergleichbarkeit von Krediten ermöglichen. In der Praxis wird nämlich die Vergleichbarkeit oft dadurch beeinträchtigt, dass unterschiedliche Zinsberechnungsmethoden zugrunde gelegt, neben Zinsen noch Kreditnebenkosten in unterschiedlicher Höhe berechnet und Darlehenstilgungen für die Verzinsung nicht notwendiger Weise sofort mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Hinweis: Damit das Programm-Applet in voller Größe angezeigt wird, sollten Sie das Browser-Fenster maximieren und mit einer Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixeln arbeiten.

 

Berechnungsprogramm Bitte beachten Sie die Erläuterungen Erläuterungen
 
Erläuterungen zum Kreditrechner Zum Berechnungsprogramm Berechnungsprogramm
 
Nicht alle denkbaren und in der Praxis eventuell vorkommenden Kreditkonditionen können vom Kreditrechner berücksichtigt werden. Es sind deshalb folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Die Verzinsung des Darlehens erfolgt nach der sog. "Deutschen kaufmännischen Zinsrechnung", bei der ein Monat stets 30 Tage und ein Jahr 360 Tage hat. Die Ermittlung des Effektivzinses efolgt hingegen nach der Preisangabeverordnung (PAngV), die 365 Tage für ein Jahr und 12 gleichlange Monate mit 30,416 Tagen zugrunde legt.
Darlehenstilgungen (regelmäßige Tilgungen und Sondertilgungen) können zeitlich nur nach der Darlehensauszahlung und vor dem Ende der Darlehenslaufzeit erfolgen. Sondertilgungen sind auch vor der ersten regelmäßigen Tilgung möglich.
Die erste, regelmäßige Tilgung kann zu jedem beliebigen Datum erfolgen, also nicht nur zum Monatsanfang oder am Monatsende.
Dem Datum der ersten, regelmäßigen Tilgung kommt eine zentrale Bedeutung zu, da es zusammen mit der einzugebenden Tilgungsperiode bestimmt, zu welchen Terminen die weiteren Annuitäten zu leisten sind und wann Zinsabrechnungen erfolgen. Fällt die erste regelmäßige Tilgung auf den Monatsletzten, erfolgen die weiteren Annuitäten ebenfalls jeweils zum Monatsende. Beispiel: Erste Tilgung am 31.1.2005, die weiteren monatlichen Annuitäten am 28.2.2005, 31.3.2005, 30.4.2005 usw.
In allen anderen Fällen erfolgen die weiteren Annuitäten an dem Tag, der durch seine Zahl dem Tag der ersten Tilgung entspricht. Beispiel: Erste Tilgung am 15.5.2005, die weiteren monatlchen Annuitäten am 15.6.2005, 15.7.2005, 15.8.2005 usw.
Aufgelaufene Zinsen im Zeitraum zwischen der Darlehensauszahlung und dem regelmäßigen Tilgungsbeginn werden unter Umständen gesondert abgerechnet und zwar in dem Turnus, in dem die Annuitäten zu leisten sind. Beispiel: Wird das Darlehen am 8.3.2005 ausbezahlt und sind monatliche Annuitäten beginnend mit dem 1.6.2005 zu leisten, so werden (gesonderte) Zinsabrechnungen am 1.4.2005 und am 1.5.2005 erstellt.
Annuitäten können periodenmäßig, nämlich monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden und zwar vorschüssig (zum Anfang der jeweiligen Periode) oder nachschüssig (zum Periodenende). Sie können festlegen, ob die Annuitäten im Hinblick auf die Verzinsung sofort im Zeitpunkt ihrer Leistung oder erst am Periodenende mit der Darlehensschuld verrechnet werden. Auf die Art der Tilgungsverrechnung kommt es nur bei vorschüssig zu leistenden Annuitäten an.
Sind die Annuitäten vorschüssig (nachschüssig) zu leisten, so sind auch die Zinsen für die laufende Tilgungsperiode im Vorhinein (Nachhinein) zu zahlen. Bei einem vorschüssigen Zahlungsmodus fallen Zinsen bereits im Zeitpunkt der Darlehensauszahlung an. Bei einem nachschüssigen Zahlungsmodus werden Zinsen auch zum Ende der Darlehenslaufzeit berechnet.
Der Kreditrechner berücksichtigt bis zu zwei Sondertilgungen. Die Sondertilgungen können innerhalb der Darlehenslaufzeit zu einem beliebigen Zeitpunkt geleistet werden, für die Darlehensverzinsung werden sie aber erst mit der nächsten Annuitätenzahlung berücksichtigt.
Um größtmögliche Flexibilität des Kreditrechners zu gewährleisten, ist nicht die Laufzeit des Kredits sondern dessen Laufzeitende als Datum einzugeben. Für die Berechnung des Laufzeitendes ist § 188 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 BGB maßgebend. Wird z.B. ein Darlehen am 6.6.2005 (31.8.2005) ausbezahlt und hat es eine Laufzeit von 10 Jahren (8 1/2 Jahren), dann ist als Laufzeitende der 6.6.2015 (28.2.2014) einzugeben.
Für den Fall, dass Sie das Ende der Darlehenslaufzeit nicht kennen (oder Sie sich auf ein konkretes Laufzeitende nicht festlegen möchten), geben Sie ein möglichst spätes Laufzeitende an. Diese Vorgehensweise verursacht zwar längere Berechnungszeiten und u.U. eine Reihe von "Null-Zeilen". Auf den Tilgungsplan und auf die Berechnung des Effektivzinses hat dies aber keine Auswirkungen.
Es wird davon ausgegangen, dass das Darlehen am Ende der Laufzeit zurückbezahlt und nicht zu anderen Konditionen fortgeführt wird. Im Tilgungsplan wird allerdings zur besseren Verdeutlichung die zum Laufzeitende bestehende Darlehensschuld nicht unter den Tilgungen, sondern als Restschuld ausgewiesen.
Bei vorschüssigen Annuitätszahlungen wird zwar der Tag der Darlehensauszahlung, nicht aber der Tag des Endes der Darlehenslaufzeit verzinst. Umgekehrt ist es bei nachschüssigen Annuitätszahlungen: Hier zählt der Tag des Laufzeitendes als Zinstag, nicht aber der Tag der Darlehensauszahlung.
Der Kreditrechner berücksichtigt ein eventuell anfallendes Disagio und zu leistende Kreditkosten, wie z. B. Bearbeitungsgebühren. Hierbei können Sie festlegen, ob das Disagio und/oder die Kreditkosten zusätzlich zum aufgenommenen Kredit bezahlt oder ob sie durch den Kredit finanziert werden. In jedem Fall wird unterstellt, dass ein Disagio sowie Kreditkosten im Zeitpunkt der Darlehensauszahlung anfallen.
 
Hinweise zur Bedienung des Kreditrechners:
Bitte geben Sie alle Zahlen ohne Tausendertrenn-, Währungs- und Prozentzeichen ein.
Bitte geben Sie ein Datum in dem in Ihrem Land üblichen Datumsformat ein, in Deutschland also im Format tt.mm.jjjj (wobei t für eine Tages-, m für eine Monats- und j für eine Jahresziffer stehen).
Währungsbeträge werden auf 2 Nachkommastellen, Prozenteingaben (Nominalzins, Auszahlungskurs und Tilgungssatz) auf 3 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Zu Ihrer Information zeigt der Kreditrechner Ihnen die Höhe der regelmäßig zu leistenden Annuitäten an. Dies erleichtert Ihnen die Arbeit, wenn Sie die Aufnahme eines Kredits planen, ohne dass Ihnen bereits konkrete Kreditkonditionen vorliegen.
Die Höhe der zu leistenden Annuitäten hängt vom Nominalbetrag des Darlehens, vom Nominalzins, von der Häufigkeit der Annuitätszahlungen und vom Tilgungssatz ab.
Das gelb eingefärbte Hinweisfeld können Sie nicht überschreiben.
Durch Anklicken des Papierkorb-Symbols können Sie Ihre Eingaben löschen. Fehlerhafte Eingaben werden ignoriert und es öffnet sich auch kein Fehler-Dialogfenster, das Sie an der Weiterarbeit hindert. Die Eingabefelder werden mit Standardwerten vorbelegt.
Mit dem Schalter "Berechnungen" erstellen Sie den Tilgungsplan und berechnen den Effektivzins.
Der Tilgungsplan erscheint in einem weiteren Browser-Fenster, das Sie wie gewohnt mit Klicken auf das [X]-Symbol rechts oben in der Fensterecke wieder schließen können. Den Tilgungsplan können Sie dadurch ausdrucken, dass Sie den "Drucken"-Schalter am Schluss des Tilgungplans anklicken, das Drucksymbol in der Symbolleiste Ihres Browsers verwenden oder den Ausdruck über den Menüpunkt "Datei / Drucken..." starten.

 

Nutzungshinweis: Das Copyright am obigen Programm bleibt beim Autor. Ich stelle es jedem Anwender zum ausschließlich privaten Gebrauch zur Verfügung. Eine Verlinkung mit meiner Internetseite ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Die Verteilung, der Verkauf oder sonstige kommerzielle Nutzung des Programms ist hingegen untersagt. Für die Funktionsfähigkeit des Programms übernehme ich ebenso wenig eine Haftung wie für mögliche durch das Programm verursachte Fehler und Schäden an Soft- und Hardware.

 

Wolfgang Heberger, Dipl.-Kfm./Steuerberater, 90480 Nürnberg, Viatisstraße 230
Tel.: 0911/40.59.32 ♦ Fax: 0911/480.60.79 ♦ Mail: info@steuerberater-heberger-nuernberg.de