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Die Programmeingaben erfolgen in drei Bearbeitungschritten: 1. Allgemeine Angaben, 2. spezifische Angaben zur
"1%-Methode" bzw. zur Fahrtenbuchmethode, 3. Eingabe der Kfz-Kosten laut Buchhaltung. Zu den einzelnen
Bearbeitungsschritten gelangen Sie durch Anklicken der Schalter WEITER oder ZURÜCK am unteren Rand des Programm-Applets.
Durch Anklicken des Papierkorb-Symbols löschen Sie Ihre Eingaben.
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| 1. | Allgemeine Angaben |
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Ihren Firmennamen und das Kfz-Kennzeichen müssen Sie nicht unbedingt eingeben. Diese Eingaben dienen lediglich der
Identifizierung und erscheinen auf der Berechnungsseite.
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Zur Ermittlung der nicht abzugsfähigen Kosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG (bis einschl. 2006) bzw. § 4 Abs. 5a EStG
(ab 2007) ist die Entfernung zwischen der Wohnung und Ihrem Betrieb einzugeben. Maßgebend hierbei ist die kürzeste benutzbare
Straßenverbindung, es sei denn eine längere Strecke ist offensichtlich verkehrsgünstiger. Wenden Sie die Fahrtenbuchmethode
an und machen Sie hierzu im 2. Schritt Angaben zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, führt die Eingabe einer Entfernung
von 0 km zu einer Fehlermeldung. Errechnet sich hingegen aus Ihren Angaben im 2. Schritt eine andere Entfernung, erhalten
Sie einen entsprechenden Hinweis, der Sie zur Überprüfung Ihrer Eingaben veranlassen soll. In diesem Fall können Sie das
Programm jedoch auch ohne eine Korrektur fortsetzen
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Sie können wählen, ob der private Nutzungsanteil Ihres Betriebs-Kfz pauschal nach der "1%-Methode" oder nach der
Fahrtenbuchmethode ermittelt werden soll. Rückwirkend ab dem 1.1.2006 ist die "1%-Methode" nur noch bei Kfz
anwendbar, die zu mindestens 50% betrieblichen Zwecken dienen. Bei überwiegend privater Nutzung des betrieblichen
Kfz muss der Privatanteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.
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| 2. | Spezielle Angaben zur "1%-Methode" |
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Bei der "1% Methode" sind für den privaten Pkw-Nutzungsanteil monatlich 1% des Bruttolistenneupreises
anzusetzen. Der so ermittelte Nutzungswert unterliegt zu 80% der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz (bis 31.12.2006 16%,
ab 1.1.2007 19%), zu 20% ist er nicht umsatzsteuerbar. Als Privatanteil sind höchstens die im Nutzungszeitraum tatsächlich
angefallenen Kfz-Kosten abzüglich der abzugsfähigen Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb anzusetzen (sog.
Kostendeckelung); diese geben Sie im 3. Programmschritt ein.
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Bruttolistenneupreis ist der Listenpreis Ihres Kfz im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für
Sonderausstattungen (ohne Kosten für Autotelefon, aber einschließlich Kosten für Navigationsgerät) und Umsatzsteuer.
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| 3. | Spezielle Angaben zur Fahrtenbuchmethode |
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Bei der Fahrtenbuchmethode werden zunächst die laut Fahrtenbuch privat gefahrenen Kilometer ins Verhältnis zur
Gesamtfahrleistung gesetzt. Der private Kfz-Nutzungsanteil ergibt sich dann durch Anwendung des sich hieraus ergebenden
Prozentsatzes auf die gesamten Kfz-Kosten. Dementsprechend werden auch die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
entfallenden Kosten ermittelt. Der private Kfz-Nutzungsanteil unterliegt nur insoweit der Umsatzsteuer, als für die
Kfz-Kosten ein Vorsteuerabzug möglich war (nicht bei der Kfz-Steuer oder Kfz-Versicherung, jedoch regelmäßig bei den
laufenden Kfz-Betriebskosten und Reparaturen).
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Die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb ist gleichzusetzen mit der Anzahl der Tage, an denen Sie das Kfz für
Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Betrieb genutzt haben.
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WICHTIG: Die bei der privaten Kfz-Nutzung anteilig zu berücksichtigenden Kfz-Anschaffungskosten unterliegen nur
dann der Umsatzsteuer, wenn ein voller Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten möglich war. Im Zeitraum 5.3.2000 bis
31.12.2002 war nach § 15 Abs. 1b UStG a.F. nur ein hälftiger Vorsteuerabzug aus der Kfz-Anschaffung zulässig. Für im
Kalenderjahr 2003 erworbene Kfz konnte zwischen einem hälftigen oder vollständigen Vorsteuerabzug gewählt werden. Seit 2004
ist (wieder) ein voller Vorsteuerabzug möglich. Konsequenz: Die anteilig bei der privaten Kfz-Nutzung zu berücksichtigenden
Kfz-Anschaffungskosten unterliegen nur dann nicht der Umsatzsteuer, soweit bei der Anschaffung des Kfz ein hälftiger
Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG vorgenommen wurde und für die Kalenderjahre nach dem 31.12.2003 keine
Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG erfolgte. In allen anderen Fällen ist die private Kfz-Nutzung insoweit
umsatzsteuerpflichtig.
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| 4. | Eingabe der tatsächlichen Kfz-Kosten laut Buchhaltung |
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Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode ist die Eingabe der tatsächlich im Nutzungszeitraum entstandenen Kfz-Kosten
unablässig und zwar getrennt danach, ob für diese ein Vorsteuerabzug möglich war oder nicht. Aber auch bei Anwendung der
"1%-Methode" müssen zur Ermittlung der Kostendeckelung (siehe oben unter 1.) die tatsächlichen Kfz-Kosten bekannt
sein. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die EINGABE DER TATSÄCHLICHEN KFZ-KOSTEN VOLLSTÄNDIG erfolgt. Ebenso ist die
Eingabe der aus den Kfz-Kosten geltend gemachten Vorsteuer erforderlich.
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Zur besseren Abstimmung mit Ihrer Buchhaltung sind die Kfz-Kosten nach einzelnen Kostenarten bzw. nach den hierfür
vorgesehenen Buchhaltungskonten und innerhalb jeder Kostenart nach Kosten ohne oder mit Vorsteuerabzug unterteilt.
Die gelben Felder sind Ergebnisfelder, die während Ihrer Eingabe ständig aktualisiert werden und die Sie nicht
überschreiben können. Sie geben zeilenweise die Summe der jeweiligen Kostenart an und spaltenweise die Summe aller Kfz-Kosten
ohne bzw. mit Vorsteuerabzug. Bei der Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, den Zinsen für die Kfz-Finanzierung und der
Kfz-Abschreibung sind Kosten mit Vorsteuerabzug nicht möglich, weshalb die entsprechenden Eingabefelder ausgegraut sind und
nicht bearbeitet werden können.
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Für die Umsatzbesteuerung der privaten Kfz-Nutzung ist nicht von der ertragsteuerlichen Kfz-Abschreibung auszugehen.
Vielmehr sind hierzu die auf das Nutzungsjahr entfallenden Kfz-Anschaffungskosten zugrunde zu legen, welche (in Anlehnung
an § 15a UStG) gleichmäßig auf einen Fünf-Jahres-Zeitraum nach dem Kfz-Erwerb zu verteilen sind. Die ertragsteuerliche
Kfz-Abschreibung und die für die Umsatzbesteuerung maßgebende "Abschreibung" werden sich damit regelmäßig betragsmäßig
unterscheiden. WICHTIG: Nach Ablauf des fünfjährigen Zeitraums kann aber auch der Fall eintreten, dass
Ihr Kfz ertragssteuerlich noch abzuschreiben, für die Umsatzsteuer jedoch kein Abschreibungsbetrag mehr anzusetzen ist. Da
das Programm aber nicht unterscheiden kann, ob der umsatzsteuerliche Abschreibungsbetrag tatsächlich 0,00 EUR beträgt oder
dessen Eingabe versehentlich vergessen wurde, ist insoweit zur Vermeidung falscher Berechnungsergebnisse erhöhte
Aufmerksamkeit bei der Eingabe erforderlich!
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Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode ist die Eingabe der aus den Kfz-Kosten geltend gemachten Vorsteuerbeträge nicht
erforderlich. Angaben zur umsatzsteuerlich maßgebenden Kfz-Abschreibung sind bei Anwendung der "1%-Methode" und
bei der Fahrtenbuchmethode nicht notwendig, soweit aus den Kfz-Anschaffungskosten nur ein hälftiger Vorsteuerabzug nach
§ 15 Abs. 1b UStG a.F. vorgenommen wurde. In den genannten Fällen sind deshalb die entsprechenden Eingabefelder ausgegraut
und können nicht bearbeitet werden.
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| 5. | Ausgabe der Berechnungsergebnisse |
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Durch Anklicken des Schalters "Berechnung" starten Sie die Ausgabe der Berechnungsergebnisse in einem eigenen
(Applet-) Fenster. Die Berechnungsergebnisse können Sie sich auch ausdrucken lassen.
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Die für die private Kfz-Nutzung anzusetzenden Werte werden hierbei in Form eines Buchungssatzes angegeben. Die
Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerpflichtigen Teil der privaten Kfz-Nutzung wird gesondert ausgewiesen. Arbeiten Sie mit
Automatikkonten, braucht die Umsatzsteuer nicht gesondert verbucht zu werden. Es reicht dann, wenn Sie auf dem Konto
"Unentgeltliche Wertabgabe i.S. § 3 Abs. 9a UStG (ust-pflichtig)" den entsprechenden Bruttobetrag verbuchen.
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Bitte geben Sie alle Zahlen in kaufmännischer Schreibweise und ohne Tausendertrenn- und Währungszeichen ein. Die
Eingabefelder sind mit Werten vorbelegt. Aus der Vorbelegung ersehen Sie, ob das Programm ganzzahlige Eingabewerte erwartet
bzw. mit wie vielen Nachkommastellen eine Zahl einzugeben ist.
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Nutzungshinweis: Das Copyright am obigen Programm bleibt beim Autor. Ich stelle es jedem Anwender zum
ausschließlich privaten Gebrauch zur Verfügung. Eine Verlinkung mit meiner Internetseite ist erlaubt und ausdrücklich
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Funktionsfähigkeit des Programms übernehme ich ebenso wenig eine Haftung wie für mögliche durch das Programm verursachte
Fehler und Schäden an Soft- und Hardware.
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