Gehalts-Rechner (Jahre 2004 bis 2012)

 
Johann Wolfgang von Goethe

"Das Lied, das aus der
Kehle dringt,
ist Lohn, der reichlich
lohnet."
 
 
Johann Wolfgang v. Goethe
(28.8.1749 - 22.3.1832)

Mit dem Gehaltsrechner können Sie ausgehend von Ihrem Bruttogehalt die Nettogehaltsauszahlung ermitteln, aber auch vom Nettogehalt auf den Bruttogehalt "hochrechnen". Der einzugebende Gehalt kann ein Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesgehalt sein.

Der Gehaltsrechner ist nur geeignet für Monatsgehälter über 800,00 EUR, da die Minijobs-, Gleitzonen- und Geringverdienerregelungen außer Acht gelassen werden. Steuerfreie und pauschal versteuerte Gehaltsbestandteile bleiben ebenso außer Ansatz wie Versorgungsbezüge, Abfindungen oder die Abgeltung für eine mehrjährige Tätigkeit.

Der Gehaltsrechner erfordert mittlerweilen auf Grund der zunehmend komplexen Rechtsmaterie eine ganze Reihe von Eingaben, so dass möglicherweise das ganze Programm-Applet gar nicht mehr auf Ihre Bildschirmseite passt. Bitte scrollen Sie deshalb den Bildschirm bei Bedarf nach unten bzw. oben oder wählen Sie eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel.

 

Berechnungsprogramm Bitte beachten Sie die Erläuterungen Erläuterungen
 

Erläuterungen zu den einzelnen Eingaben Zum Berechnungsprogramm Berechnungsprogramm
Abrechnungszeitraum: Wählen Sie aus, ob der angegebene Gehalt ein Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesgehalt ist.
Abrechnungsjahr: Bitte wählen Sie ein Abrechnungsjahr (2004 bis 2006( aus. Endet der Abrechnungszeitraum zwischen dem 1.7.2005 und dem 31.12.2005, muss zusätzlich ein Haken bei "2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6." gesetzt werden.
Beschäftgungsort in bzw. Wohnort in: Wählen Sie aus, in welchem Bundesland Ihr Beschäftigungsort bzw. Wohnort liegt. Der Beschäftigungsort entscheidet über die Höhe bestimmter Sozialversicherungsgrenzen und über die Höhe der Pflegeversicherung. Der Wohnort ist maßgebend für die Höhe der Kirchensteuer. Im Normalfall liegen Beschäftigungs- und Wohnort im selben Bundesland.
Brutto -> Nettogehalt bzw. Netto- -> Bruttogehalt: Bitte klicken Sie in das entsprechende Auswahlfeld. Die Brutto- -> Nettogehaltsabrechnung ist bereits vorgegeben.
Gehalt EUR: Bitte geben Sie hier entsprechend der ausgewählten Berechnungsmethode Ihren Brutto- bzw. Netto-Gehalt ein.
Lohnsteuerklasse: Bitte wählen Sie hier die Lohnsteuerklasse I-VI entsprechend Ihrer Lohnsteuerkarte aus.
InfoDie Einordnung in Lohnsteuerklassen nach § 38b EStG
Zahl der Kinder: Sofern im Abrechnungszeitraum Kinder im Sinne § 32 Abs. 1 bis 6 EStG zu berücksichtigen sind, wählen Sie hier bitte die Zahl der Kinder laut Eintragung in Ihrer Lohnsteuerkarte aus. In den Lohnsteuerklassen V und VI werden keine Kinder berücksichtigt. - Die Anzahl der Kinder ist erforderlich für die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Jedes Kind, das zum Steuerpflichtigen in einem Kindschaftsverhältnis steht, ist mit dem Zähler 0,5 anzusetzen. Mit dem Zähler 1 anzusetzen sind gemeinsame Kinder von zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagende Eltern, das Kind eines Steuerpflichtigen, dessen anderer Elternteil vor Beginn des Kalenderjahres verstorben ist oder ein Kind, das der Arbeitnehmer allein angenommen hat.
Freibetrag Abr.-Zeitraum: Bitte tragen Sie hier den im Abrechnungszeitraum zu berücksichtigende Freibetrag laut Lohnsteuerkarte ein. Ein Jahresfreibetrag ist gegebenenfalls bei einem monatlichen Abrechnungszeitraum mit einem Zwölftel, bei einem wöchentlichen Abrechnungszeitraum mit 7/360 und bei einem täglichen Abrechnungszeitraum mit 1/360 anzusetzen.
Kirchensteuer-Pflicht: Kirchensteuer-Pflicht besteht, wenn Sie einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. In diesem Fall setzen Sie hier einen Haken durch Anklicken des Feldes. Ein nochmaliges Anklicken entfernt den Haken.
besondere LSt-Tabelle: Für Arbeitnehmer im Sinne § 10c Abs. 3 EStG ist die besondere Lohnsteuer-Tabelle zugrunde zu legen. In diesem Fall setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes. Ein nochmaliges Anklicken entfernt den Haken.
InfoDie Anwendung der besonderen Lohnsteuer-Tabelle
Geburtsjahr: Die Eingabe Ihres Geburtsjahres ist zum einen für die Prüfung erforderlich, ob Ihnen ein Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG zusteht (ab dem Jahr, in dem Sie Ihr 64. Lebensjahr vollenden). Zum anderen ist (ab 2005) für Geburtsjahrgänge vor 1940 kein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung zu leisten (weshalb in diesem Fall das Eingabefeld "PV: Zuschlag f. Kinderlose" automatisch ausgeblendet ist).
gesetzl. krankenversichert: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Das Feld kann nur dann angewählt werden, wenn bei "priv. / freiwillge KV" kein Haken gesetzt ist. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ist vorbelegt. Besteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, werden die Felder "PV: Zuschlag f. Kinderlose" und "2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6." automatisch ausgeblendet und können nicht bearbeitet werden.
Beitragssatz KV in %: Bitte geben Sie hier den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil) ein. Die Eingabe eines Beitragssatzes ist nur möglich, wenn zuvor ein Haken im Feld "gesetzl. krankenversichert" gesetzt wurde.
PV: Zuschlag f. Kinderlose: Ab 1.1.2005 steigt für Kinderlose der Arbeitnehmerbeitrag zur (gesetzlichen) Pflegeversicherung um 0,25 %. Diese Regelung gilt für Versicherte ab 23 Jahre. Geburtsjahrgänge vor 1940 sowie Wehr- und Zivildienstleistende sind von der höheren Beitragszahlung ausgenommen. Im Zweifelsfall ist das Kindschaftsverhältnis vom Versicherten durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Ist ein Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, entfällt automatisch die höhere Beitragspflicht. Haben Sie deshalb unter "Zahl der Kinder" ein Kind angegeben, so ist das Eingabefeld ausgeblendet. Entsprechendes gilt, wenn Sie vor 1940 geboren sind.
priv. / freiwillige KV: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn Sie privat oder freiwillig kranken- und pflegeversichert sind. Das Feld kann nur dann angewählt werden, wenn bei "gesetzl. krankenversichert" kein Haken gesetzt ist. Sind Sie privat krankenversichert, wird das Feld "2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6." automatisch ausgeblendet und kann nicht bearbeitet werden.
KV-Beitrag gesamt EUR: Bitte geben Sie hier den im Abrechnungszeitraum zu entrichtenden Beitrag zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung incl. Arbeitgeberzuschuss an. Die Eingabe des Beitrags ist nur möglich, wenn zuvor ein Haken im Feld "priv. / freiwillige KV" gesetzt wurde.
Anmerkung: Für die Gehaltsabrechnung wird angenommen, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags, maximal jedoch in Höhe des gesetzlich festgelegten Höchstbetrags erhalten.
Rentenvers.-Pflicht: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht ist vorbelegt.
Arbeitslosenvers.-Pfl.: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn eine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht. Die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung ist vorbelegt.
2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6.: Ab 1.7.2005 haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer allein (d. h. ohne Beteiligung des Arbeitgebers) einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % zu ihrer Krankenversicherung für Zahnersatz und Krankengeld zu leisten. Setzen Sie deshalb hier bitte einen Haken, wenn der Abrechnungszeitraum nach dem 30.6.2005 endet. Für Abrechnungszeiträume, die nicht im Jahr 2005 enden, ist das Eingabefeld automatisch ausgeblendet.
Papierkorb: Durch Anklicken des Papierkorb-Symbols können Sie Ihre Eingaben löschen. Fehlerhafte Eingaben werden ignoriert und es öffnet sich auch kein Fehler-Dialogfenster, das Sie an der Weiterarbeit hindert. Die Eingabefelder werden mit Standardwerten vorbelegt.
Gehaltsabrechnung: Durch Anklicken dieses Schalters können Sie sich Ihre Gehaltsabrechnung in einem gesonderten Browser-Fenster anzeigen und ausdrucken lassen.
Bitte geben Sie alle Zahlen ohne Tausendertrenn-, Währungs- und Prozentzeichen ein.

 

Nutzungshinweis: Das Copyright am obigen Programm bleibt beim Autor. Ich stelle es jedem Anwender zum ausschließlich privaten Gebrauch zur Verfügung. Eine Verlinkung mit meiner Internetseite ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Die Verteilung, der Verkauf oder sonstige kommerzielle Nutzung des Programms ist hingegen untersagt. Für die Funktionsfähigkeit des Programms übernehme ich ebenso wenig eine Haftung wie für mögliche durch das Programm verursachte Fehler und Schäden an Soft- und Hardware.

 

 
Wolfgang Heberger, Dipl.-Kfm./Steuerberater, 90480 Nürnberg, Viatisstr. 230 ♦ Tel.: 0911/40.59.32 ♦ Mail: heberger-wolfgang@t-online.de