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Abrechnungszeitraum: Wählen Sie aus, ob der angegebene Gehalt ein Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesgehalt ist.
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Abrechnungsjahr: Bitte wählen Sie ein Abrechnungsjahr (2004 bis 2006( aus. Endet der Abrechnungszeitraum zwischen dem
1.7.2005 und dem 31.12.2005, muss zusätzlich ein Haken bei "2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6." gesetzt werden.
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Beschäftgungsort in bzw. Wohnort in: Wählen Sie aus, in welchem Bundesland Ihr Beschäftigungsort bzw.
Wohnort liegt. Der Beschäftigungsort entscheidet über die Höhe bestimmter Sozialversicherungsgrenzen und über die
Höhe der Pflegeversicherung. Der Wohnort ist maßgebend für die Höhe der Kirchensteuer. Im Normalfall liegen Beschäftigungs-
und Wohnort im selben Bundesland.
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Brutto -> Nettogehalt bzw. Netto- -> Bruttogehalt: Bitte klicken Sie in das entsprechende Auswahlfeld. Die
Brutto- -> Nettogehaltsabrechnung ist bereits vorgegeben.
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Gehalt EUR: Bitte geben Sie hier entsprechend der ausgewählten Berechnungsmethode Ihren Brutto- bzw. Netto-Gehalt ein.
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Lohnsteuerklasse: Bitte wählen Sie hier die Lohnsteuerklasse I-VI entsprechend Ihrer Lohnsteuerkarte aus.
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Die Einordnung in Lohnsteuerklassen nach § 38b EStG
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Zahl der Kinder: Sofern im Abrechnungszeitraum Kinder im Sinne § 32 Abs. 1 bis 6 EStG zu berücksichtigen
sind, wählen Sie hier bitte die Zahl der Kinder laut Eintragung in Ihrer Lohnsteuerkarte aus. In den Lohnsteuerklassen V und
VI werden keine Kinder berücksichtigt. - Die Anzahl der Kinder ist erforderlich für die Berechnung des Solidaritätszuschlags
und der Kirchensteuer. Jedes Kind, das zum Steuerpflichtigen in einem Kindschaftsverhältnis steht, ist mit dem Zähler 0,5
anzusetzen. Mit dem Zähler 1 anzusetzen sind gemeinsame Kinder von zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagende Eltern, das
Kind eines Steuerpflichtigen, dessen anderer Elternteil vor Beginn des Kalenderjahres verstorben ist oder ein Kind, das der
Arbeitnehmer allein angenommen hat.
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Freibetrag Abr.-Zeitraum: Bitte tragen Sie hier den im Abrechnungszeitraum zu berücksichtigende Freibetrag laut
Lohnsteuerkarte ein. Ein Jahresfreibetrag ist gegebenenfalls bei einem monatlichen Abrechnungszeitraum mit einem Zwölftel,
bei einem wöchentlichen Abrechnungszeitraum mit 7/360 und bei einem täglichen Abrechnungszeitraum mit 1/360 anzusetzen.
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Kirchensteuer-Pflicht: Kirchensteuer-Pflicht besteht, wenn Sie einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft
angehören. In diesem Fall setzen Sie hier einen Haken durch Anklicken des Feldes. Ein nochmaliges Anklicken entfernt den
Haken.
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besondere LSt-Tabelle: Für Arbeitnehmer im Sinne § 10c Abs. 3 EStG ist die besondere Lohnsteuer-Tabelle zugrunde zu
legen. In diesem Fall setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes. Ein nochmaliges Anklicken entfernt den
Haken.
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Die Anwendung der besonderen Lohnsteuer-Tabelle
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Geburtsjahr: Die Eingabe Ihres Geburtsjahres ist zum einen für die Prüfung erforderlich, ob Ihnen ein
Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG zusteht (ab dem Jahr, in dem Sie Ihr 64. Lebensjahr vollenden). Zum anderen
ist (ab 2005) für Geburtsjahrgänge vor 1940 kein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung
zu leisten (weshalb in diesem Fall das Eingabefeld "PV: Zuschlag f. Kinderlose" automatisch ausgeblendet ist).
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gesetzl. krankenversichert: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn Sie gesetzlich
krankenversichert sind. Das Feld kann nur dann angewählt werden, wenn bei "priv. / freiwillge KV" kein Haken gesetzt
ist. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ist vorbelegt. Besteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht,
werden die Felder "PV: Zuschlag f. Kinderlose" und "2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6." automatisch ausgeblendet
und können nicht bearbeitet werden.
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Beitragssatz KV in %: Bitte geben Sie hier den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitgeber- und
Arbeitnehmer-Anteil) ein. Die Eingabe eines Beitragssatzes ist nur möglich, wenn zuvor ein Haken im Feld
"gesetzl. krankenversichert" gesetzt wurde.
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PV: Zuschlag f. Kinderlose: Ab 1.1.2005 steigt für Kinderlose der Arbeitnehmerbeitrag zur (gesetzlichen)
Pflegeversicherung um 0,25 %. Diese Regelung gilt für Versicherte ab 23 Jahre. Geburtsjahrgänge vor 1940 sowie Wehr- und
Zivildienstleistende sind von der höheren Beitragszahlung ausgenommen. Im Zweifelsfall ist das Kindschaftsverhältnis vom
Versicherten durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Ist ein Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, entfällt
automatisch die höhere Beitragspflicht. Haben Sie deshalb unter "Zahl der Kinder" ein Kind angegeben, so ist das Eingabefeld
ausgeblendet. Entsprechendes gilt, wenn Sie vor 1940 geboren sind.
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priv. / freiwillige KV: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn Sie privat oder freiwillig
kranken- und pflegeversichert sind. Das Feld kann nur dann angewählt werden, wenn bei "gesetzl. krankenversichert" kein
Haken gesetzt ist. Sind Sie privat krankenversichert, wird das Feld "2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6."
automatisch ausgeblendet und kann nicht bearbeitet werden.
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KV-Beitrag gesamt EUR: Bitte geben Sie hier den im Abrechnungszeitraum zu entrichtenden Beitrag zu Ihrer Kranken- und
Pflegeversicherung incl. Arbeitgeberzuschuss an. Die Eingabe des Beitrags ist nur möglich, wenn zuvor ein Haken im Feld
"priv. / freiwillige KV" gesetzt wurde. Anmerkung: Für die Gehaltsabrechnung wird angenommen, dass Sie von Ihrem
Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags, maximal jedoch in Höhe des gesetzlich
festgelegten Höchstbetrags erhalten.
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Rentenvers.-Pflicht: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn Sie gesetzlich
rentenversichert sind. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht ist vorbelegt.
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Arbeitslosenvers.-Pfl.: Setzen Sie hier bitte einen Haken durch Anklicken des Feldes, wenn eine Pflicht zur
Arbeitslosenversicherung besteht. Die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung ist vorbelegt.
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2005: Abrechnungszeitraum endet nach dem 30.6.: Ab 1.7.2005 haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer allein (d. h.
ohne Beteiligung des Arbeitgebers) einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % zu ihrer Krankenversicherung für Zahnersatz und
Krankengeld zu leisten. Setzen Sie deshalb hier bitte einen Haken, wenn der Abrechnungszeitraum nach dem 30.6.2005 endet. Für
Abrechnungszeiträume, die nicht im Jahr 2005 enden, ist das Eingabefeld automatisch ausgeblendet.
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Papierkorb: Durch Anklicken des Papierkorb-Symbols können Sie Ihre Eingaben löschen. Fehlerhafte Eingaben werden
ignoriert und es öffnet sich auch kein Fehler-Dialogfenster, das Sie an der Weiterarbeit hindert. Die Eingabefelder werden
mit Standardwerten vorbelegt.
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Gehaltsabrechnung: Durch Anklicken dieses Schalters können Sie sich Ihre Gehaltsabrechnung in einem gesonderten
Browser-Fenster anzeigen und ausdrucken lassen.
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Bitte geben Sie alle Zahlen ohne Tausendertrenn-, Währungs- und Prozentzeichen ein.
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